KUNDENANFRAGE:
Wir werden oft gefragt, warum wir bei der Ermittlung so akribisch sindgenaue Installationsadresse auch während der Anfrage-/Angebotsphase.
UNSERE ANTWORT:
Die Angabe der genauen Installationsadresse ist für die Berechnung von Wind- und Schneelasten gemäß den Technischen Baunormen (NTC2018) unerlässlich.
Die Windlast ist eine Funktion von:
– Geografische Lage
– Höhe
– Rückgabefrist
– Höhe vom Boden
– Entfernung von der Küste
– Geometrie (Druckkoeffizient Cp)
– Rauheit
Aus dem NTC können wir ableiten, dass die Windlast unter anderem eine Funktion der Rauheitsklasse ist.
Aus der Tabelle können wir erkennen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass je nach Stadttopographie die Klasse A oder B in derselben Straße angewendet werden könnte.
Zum Beispiel in Rom Über Ostiense beim Bürger 975 wir halten es für anwendbar Klasse A während an der Straßenadresse 849 Es ist angemessener, das zu verwenden Klasse b. Nehmen wir an, wir müssen ein 3-kW-System installieren, das aus zwei Reihen mit je drei horizontalen Paneelen besteht, die an der kurzen Seite mit einer Neigung von 2° im Vergleich zum Flachdach befestigt werden.
Nun, die Windlast, die sich aus dem NTC ergibt, ist entsprechend 52,20kg/m2 (Hausnummer 975) e 63,72kg/m2 (Hausnummer 849). Daraus folgt, dass zur Erfüllung des NTC 2018 und der damit verbundenen Sicherheitskoeffizienten die Anlage mit der Nummer 849 unter sonst gleichen Bedingungen wie folgt sein wird: 24 % schwerer im Vergleich zur gleichen Einrichtung unter der Nummer 975.